Schulbedarf

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Das Bildungspaket unterstützt Sie auch bei der Anschaffung von Schulbedarf, wie Schulranzen, Stiften oder Federtasche. Dafür wird ein Zuschuss in Höhe von 130,00 Euro zum Schuljahresbeginn und 65,00 Euro zum Schulhalbjahr (Stand 2024) gezahlt. Den Zuschuss zum Schulbedarf können anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche unter 25 bekommen, wenn sie Schüler einer allgemein- oder berufsbildenden Schule sind und keine Ausbildungsvergütung bekommen.

Wichtig zu wissen!

  • Die Anspruchsberechtigung muss zu den Stichtagen 01. August und/oder 01. Februar bestehen.
  • Bürgergeld-Empfänger müssen für den Zuschuss zum Schulbedarf übrigens keinen Antrag stellen, Sie erhalten diese Leistung automatisch!
  • Der Antrag für den Schulbedarf ist bei Empfang von Wohngeld und Kinderzuschlag nötig,  da Ihre Daten nicht bei der KoBa Harz erfasst sind. Bitte beachten Sie, dass Sie zusätzlich zum Antrag noch bestimmte Dokumente mit einreichen müssen, damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann.

Hinweis: Die Bewilligung des Schulbedarfspaketes kann abweichend von den vorgegeben Zeiten (01.02. und 01.08.) erfolgen, wenn die Schule zu einem späteren Zeitpunkt erstmalig besucht wird (z.B. anerkannte Flüchtlinge, die erst nach dem Schuljahresbeginn eingeschult wurden) oder der Schulbesuch nach längerer Unterbrechung wieder aufgenommen wurde (z.B. längere Zeit im Ausland, längere Krankheit und daher Freistellung von der Schulpflicht).


Hier können Sie den passsenden Bildungspaket-Antrag downloaden: