Wer hat Anspruch?

Kinder aus Familien, die Leistungen zur Grundsicherung von der KoBa Harz erhalten, haben Anspruch auf die Förderung durch das Bildungspaket. Aber auch Kinder, die Kindergeldzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe bekomme, können aus dem Bildungspaket gefördert werden. Insgesamt könnten also sehr viele Kinder und Jugendliche im Landkreis Harz vom Bildungspaket profitieren, doch noch nicht alle Eltern nutzen das Angebot.

Familien mit geringem Einkommen sollten deshalb auf jeden Fall prüfen, ob ihre Kinder Anspruch auf Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben.

Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren, deren Eltern oder sie selbst Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld sind, können die zusätzlichen Hilfeleistungen erhalten. Für Leistungen zur gesellschaftlichen Teilhabe liegt die Altersgrenze bei 17 Jahren.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten auch Personen, die in einem Haushalt mit Personen zusammenleben, mit denen sie nur deshalb keine Bedarfsgemeinschaft bilden, weil diese aufgrund des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens selbst nicht hilfebedürftig sind.

Die Unterstützung aus dem Bildungspaket (mit Ausnahme der Lernförderung) gilt bereits mit dem Antrag auf Gewährung von Bürgergeld oder Sozialhilfe/Grundsicherung nach dem SGB XII als beantragt. Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag hingegen müssen die Leistungen gesondert beantragen. Wobei die Antragstellung auch mündlich möglich ist, z.B. durch Vorlage entsprechender Nachweise. Zuständig ist die KoBa Harz oder das Sozialamt des Landkreises. Da nicht jede Familie jede Unterstützungsart braucht, gibt es für jede Leistung ein Extra-Formular.