Wenn die KiTa, der Hort oder die Schule Ihres Kindes ein regelmäßiges, warmes Mittagessen anbietet und Sie Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungpaket haben, können Sie einen Zuschuss zum Mittagessen erhalten.
- KiTa-Kinder und Schüler bis 25 Jahre können diesen Zuschuss bekommen.
Die Übernahme der Kosten für das Mittagessen kann nur gewährleistet werden, wenn das Mittagessen in schulischer Verantwortung durchgeführt wird (z.B. wenn die Horteinrichtung sich in dem Schulgebäude befindet oder eine Vereinbarung zwischen Schule und Hort existiert). In Bezug auf die Leistungsbewilligung für die Ferien ist für Schüler und Schülerinnen nach § 28 Abs. 6 SGB II maßgeblich, dass das Mittagessen in schulischer Verantwortung liegt.
Hier bedarf es einer Vereinbarung zwischen Horteinrichtung und Schule und der Nachweisführung durch die Antragsteller.
Und so funktioniert’s:
Die Abwicklung erfolgt über einen Gutschein:
Nach der Bewilligung der beanspruchten Leistung erhalten Sie einen persönlichen Gutschein von der KoBa Harz. Diesen geben Sie an Ihren Essensanbieter weiter. Wenn Sie damit einverstanden sind, sendet die KoBa Harz den Gutschein auch direkt an den Essensanbieter, so sparen Sie Portokosten.
Der Essensanbieter rechnet damit mit der KoBa Harz ab.
Wo das nicht klappt, finden wir individuelle Lösungen.
Ein Rechenbeispiel:Ihr Kind hat in einem Monat 17 mal mitgegessen. Ein Mittagessen kostet 3,10 Euro. Die gesamte Essensrechnung für diesen Monat beläuft sich also auf 52,70 Euro. Die Rechnung in dieser Höhe zahlt die KoBa Harz direkt an den Essensanbieter. |
Hier können Sie das passende Bildungspaket-Formular downloaden.
- Bildungspaket Formular Mittag (gültig ab 01/2023)