Das Bildungspaket gewährt prinzipiell einen Zuschuss zur Schülerbeförderung für Schüler unter 25 Jahren. Aufgrund der großzügigen landesrechtlichen Regelungen ist eine Übernahme der Kosten der Schülerbeförderung aber nur in Ausnahmefällen notwendig, da diese vom Landkreis weitestgehend getragen werden. Prüfen Sie vor der Antragstellung also, ob Sie nicht noch Zuschüsse vom Landkreis bekommen.
Anspruch auf Unterstützung vom Landkreis
Schüler im Landkreis Harz haben nach dem Landesschulgesetz und der Schülerbeförderungssatzung des Kreises einen Anspruch auf:
- Beförderung unter zumutbaren Bedingungen zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform oder
- auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg.
Dieser Anspruch gilt abzüglich einer Eigenbeteiligung von 100 EUR je Schuljahr. Diese Leistung kann im Rahmen des Bildungspaketes beantragt werden.
Hinweise und entsprechende Formulare für die Schülerbeförderung finden Sie auf der Webseite der Harzer Verkehrsbetriebe.
Hier können Sie das passende Bildungspaket-Formular downloaden: