Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt das Bildungspaket einen Zuschuss von bis zu 15 Euro im Monat, denn gemeinschaftliche Aktivitäten legen wichtige Fundamente für eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Bei den Leistungen zum Mitmachen in Kunst, Kultur, Sport und Freizeit liegt die Altersobergrenze bei 17 Jahren.
Gefördert werden Aktivitäten aus folgenden Bereichen:
- Kultur, z. B. gemeinschaftliche angeleitete Zeichenkurse
- Musik, z. B. Musikunterricht in der Musikschule
- Sport, z. B. Gemeinschaftssportarten in Sportvereinen
- Teilnahme an Freizeiten, z. B. bei den Pfadfindern
- notwendige Ausstattung, z.B. Instrument, Sport-ausrüstung, wenn nicht im Regelbedarf berücksichtigt.
Der Zuschuss wird direkt an den Leistungsanbieter, also an den Sportverein oder die Musikschule, überwiesen.
Tipp: Möglichkeit der Ansparung von Leistungen
Die monatlichen Beträge können auch angespart werden, z. B. für die Teilnahme an einer Ferienfreizeit. Dies ist rückwirkend ab dem Beginn des Gewährungszeitraumes bis zum Ablauf des aktuellen Bewilligungsbescheides für Grundsicherung, Wohngeld oder Kingergeldzuschlag möglich.
Familie Mustermann mit Kind Max erhält seit August 2023 SGB II-Leistungen. Ihr Bewilligungszeitraum läuft also vom 01. August 2023 bis 31. Juli 2024. Max ist aktives Mitglied im Fußballverein. Der Monatsbeitrag für den Fußballverein beläuft sich auf 7€/Monat. |
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Tipps für Freizeitaktivitäten:
- Auch Kinderkurse in der Musikschule oder an der Volkshochschule können gefördert werden. Fragen sie doch mal bei den regionalen Anbietern, welche Kurse angeboten werden.
- Vielleicht hat Ihr Kind Lust, sich in einer Sportart auszuprobieren? Viele Vereine aus der Region bieten tolle Angebote. Der KreisSportbund Harz hilft Ihnen gerne, das Richtige zu finden. Auf regelmäßigen Sportmessen können Sie sich über Angebote und das Bildungspaket informieren.
Hier können Sie den passenden Bildungspaket-Antrag downloaden: