Um die Hilfen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu bekommen, müssen Sie die Bedarfe anzeigen (betrifft Bürgergeld Bezieher) bzw. einen Antrag stellen (betrifft Wohngeld/Kinderzuschlag Bezieher). Für jede Leistungsart gibt es ein eigenes Formular bzw. einen eigenen Antrag, da nicht jede Familie jede Hilfeart braucht.
Bitte beachten Sie: Leistungen können erst nach der Antragstellung erbracht werden, aber rückwirkend zum Monatsanfang. Bei Bürgergeld – Empfänger ist damit der Grundantrag auf Bürgergeld gemeint, da mit diesem alle Leistungsarten aus dem Bildungspaket (mit Ausnahme der Lernförderung) als beantragt gelten.
Hier ein Beispiel für rückwirkende Leistungen: Sie bekommen seit Januar Bürgergeld und fragen Mitte Juli nach der Unterstützung für das Schulmittagessen für Ihr Kind. Ab Januar kann die KoBa Harz für das Essen bezahlen. Da das Mittagessen von Januar – Juni bereits von Ihnen bezahlt wurde, erhalten Sie bei Vorlage der entsprechenden Zahlungsnachweise die verauslagten Gelder erstattet. Ab Juli würde dem Essenanbieter ein Gutschein übersandt werden, damit das laufende Mittagessen mit der KoBa Harz direkt abrechnet wird. |

Wo bekomme ich das passende Formular her?
Die Formulare zur Antragstellung erhalten Sie:
- im Downloadbereich auf dieser Webseite
- in den Geschäftsstellen der KoBa Harz
- in zahlreichen sozialen Einrichtungen des Harzkreises.
Wo muss der Antrag gestellt oder der
Bedarf angezeigt werden?
- Die Antragstellung erfolgt im Landkreis Harz über die KoBa Harz ( Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Harz)*.
- Sie können die ausgefüllten Formulare und Anträge persönlich in den Geschäftsstellen der KoBa Harz einreichen oder per Post an uns senden. Alle notwendigen Kontaktdaten finden Sie unter –> Kontakt.
Besonderheiten bei Antragstellern mit Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
Zur schnellen Bearbeitung der Leistungen benötigt die KoBa Harz einige Informationen zur Familie. Wenn Ihre Daten noch nicht beim Jobcenter bekannt sind, sollten Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag deshalb folgende Unterlagen zusammen mit dem Antragsformular einreichen:
- eine Kopie des Personalausweises des Elternteils/beider Elternteile
- eine Personensorgeerklärung (bei getrennten Eltern)
- Kopie der Geburtsurkunde des anspruchsberechtigten Kindes
- eine gültige Bankverbindung
- eine Kopie des gültigen Wohngeld- bzw.
Kinderzuschlagbescheids
Empfänger von Bürgergeld, Sozialgeld, Wohngeld und Kinderzuschlag können Leistungen rückwirkend zum Beginn des Monats, ab dem sie Bürgergeld/Sozialgeld/Wohngeld/Kinderzuschlag bekommen haben, erhalten.
* Wichtige Ausnahme zur Abgabe der Formulare:
Antragsteller, die die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, geben die Formulare bitte beim Sozialamt des Landkreises ab.