Schulbedarf

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Das Bildungspaket unterstützt Sie auch bei der Anschaffung von Schulbedarf, wie Schulranzen, Stiften oder Federtasche. Zum Schulbedarf beinhaltet einen Zuschuss von 103,00 Euro zum Schuljahresbeginn und 51,50 Euro zum Schulhalbjahr. Den Zuschuss zum Schulbedarf können anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche unter 25 bekommen, wenn sie Schüler einer allgemein- oder berufsbildenden Schule sind und keine Ausbildungsvergütung bekommen.

Wichtig zu wissen!

  • Die Anspruchsberechtigung muss zu den Stichtagen 01. August und/oder 01. Februar bestehen.
  • Hartz IV-Empfänger müssen für den Zuschuss zum Schulbedarf übrigens keinen Antrag stellen, Sie erhalten diese Leistung automatisch!
  • Der Antrag für den Schulbedarf ist bei Empfang von Wohngeld und Kinderzuschlag nötig,  da Ihre Daten nicht bei der KoBa Harz erfasst sind. Bitte beachten Sie, dass Sie zusätzlich zum Antrag noch bestimmte Dokumente mit einreichen müssen, damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann.

Hinweis: Die Bewilligung des Schulbedarfspaketes kann abweichend von den vorgegeben Zeiten (01.02. und 01.08.) erfolgen, wenn die Schule zu einem späteren Zeitpunkt erstmalig besucht wird (z.B. anerkannte Flüchtlinge, die erst nach dem Schuljahresbeginn eingeschult wurden) oder der Schulbesuch nach längerer Unterbrechung wieder aufgenommen wurde (z.B. längere Zeit im Ausland, längere Krankheit und daher Freistellung von der Schulpflicht).

Tipp: Heben Sie die Kauf-Quittungen auf
Heben Sie bitte die Quittungen für den Kauf von Schulsachen, Schulbüchern etc. als Nachweis auf, falls es einmal zu Nachfragen kommt.


Hier können Sie den passsenden Bildungspaket-Antrag downloaden: